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Gesundheitsförderung

Voraussetzung:

  • Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten.
  • VollbeitragszahlerIn
  • Pro Jahr ist ein Antrag möglich.
  • Mindestausgabe € 100,–
  • Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr ab Antragstellung sein.
  • Rechnungen müssen auf den Namen des Mitglieds ausgestellt sein. Ausnahmen sind Zahnregulierungen bei Kindern. Hierfür kann die Gesundheitsförderung, unter Vorlage des Bezugszettels der Familienbeihilfe, beantragt werden.

Unterstützungsgründe:

  • Sehbehelfe
  • Hörbehelfe
  • Zahnbehelfe