Voraussetzung:
- Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten.
- VollbeitragszahlerIn
- Pro Jahr ist ein Antrag möglich.
- Mindestausgabe € 100,–
- Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr ab Antragstellung sein.
- Rechnungen müssen auf den Namen des Mitglieds ausgestellt sein. Ausnahmen sind Zahnregulierungen bei Kindern. Hierfür kann die Gesundheitsförderung, unter Vorlage des Bezugszettels der Familienbeihilfe, beantragt werden.
Unterstützungsgründe:
- Sehbehelfe
- Hörbehelfe
- Zahnbehelfe