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Solidaritätsversicherung

Spitalsgeld nach einem Unfall

Wird ein Mitglied nach einem Freizeitunfall in ein Spital eingeliefert und dauert der Aufenthalt mindestens 4 Tage, so werden ab dem 1. Tag € 4.- pro Tag ausbezahlt, jedoch höchstens € 308,-. Die Unfallanzeige ist von der Verwaltung des Krankenhauses bzw. vom praktischen Arzt zu bestätigen.

Freizeitunfallversicherung

Ein Freizeitunfall liegt im Sinne des Vertrages vor, wenn sich der Unfall weder bei der Ausübung des Haupt- oder Nebenberufes ereignet, noch von einem der öffentlichen Unfallsversicherungsträger als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Versicherungsleistung ist nach Dauer der Mitgliedschaft abgestuft:

MitgliedschaftFreizeitunfall oder Todbei Totalinvalidität
3 – 10 Jahre875 €3.200 €
10 – 25 Jahre1.210 €4.800 €
mehr als 25 Jahre1.745 €6.400 €

Bei Teilinvalidität richtet sich die Leistung nach dem Grad der körperlichen Schädigung.

Begräbniskostenbeitrag

Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt von der Dauer der Mitgliedschaft ab:

Dauer der MitgliedschaftKostenbeitrag
3 – 10 Jahre150 €
10 – 20 Jahre160 €
20 – 30 Jahre170 €
mehr als 30 Jahre180 €

Die Auszahlung erfolgt an nächste Angehörige im gemeinsamen Haushalt oder an Personen, die für die Begräbniskosten aufgekommen sind.

Für den Erhalt des Begräbniskostenbeitrages ist folgendes vorzulegen:

  • Mitgliedbuch
  • Sterbeurkunde
  • Begräbniskostenabrechnung
  • Nachweis über die Bezugsberechtigung (z.B. Meldezettel)

Hilfe bei Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Wird ein Gewerkschaftsmitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, so werden einmal jährlich aus der Solidaritätsversicherung Kosten in der Höhe bis zu € 200,- gewährt für

  • eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder
  • eine psychologische Beratung

Berufshaftpflicht-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn das ÖGB-Mitglied wegen eines im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschadens von einer dritten Person zur Schadenersatzleistung aufgefordert wird.

Versicherungsschutz bis € 75.000,–

  • Erfüllung von Schadensersatzansprüchen
  • Übernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
  • Regressansprüche des Dienstgebers